hallo ilona,
ersteinmal danke, dass du meine adresse aus der liste entfernt hast.
Da du mich ja kennst und auch weißt, welcher berufsgruppe ich angehöre, solltest du wissen, dass ich keinem drohe.
Ich habe dir/euch mal das für euch zuständige datenschutzgesetz herausgesucht,welches du hier findest [URL]http://www.tu-dortmund.de/datenschutz/gesetz.html[/URL].
Da es sich bei einer e-mail-adresse um sog. personenbezogene daten handelt und ihr diese speichert (siehe § 3 DSG NRW) bedarf es einer erlaubnis jeder person (siehe § 4 DSG NRW), wenn ihr die daten veröffentlichen wollt. Und wie eine solche einwilligung zu erfolgen hat, ist in diesem gesetz genau definiert. Da es weder während der registrierung auf eurer hompage, noch danach die möglichkeit gab diesem umstand einzuwilligen, ist es fackt, dass ihr verbotenerweise personenbezogene daten veröffentlicht.
Dann solltest du dir den § 34 DSG NRW durchlesen. die € 50.000 geldbuße (max) sollte da schon nachdenklich stimmen.
Ich möchte hier auch ganz deutlich klarstellen, dass ich hier für mich als privatperson und nicht für einen anderen clan auftrete. Es haben vieleicht nicht alle eine solche rechtsauffassung wie ich und finden diese veröffentlichung nicht weiter wild. Ich für meinen teil will und kann es nicht gutheißen.
Einen anwalt brauche ich nicht zu bemühen. Da es sich bei diesem verstoß um eine ordnungswidrigkeit handelt, ist dies nicht auf dem privatklageweg zu bestreiten. Die anzeige würde an den datenschutzbeauftragten des landes nrw gehen.
Ich hoffe, dass du die sache jetzt vieleicht doch ein wenig ernster nimmst, als es deine antwort vermuten lässt.
Ich und ander finden es nicht lustig, wenn gegen geltendes recht verstoßen wird.
in diesem sinne
gruß fossi